
Vertreibende Hilfe bezeichnet in der deutschen Sozialpolitik und Wohlfahrtspflege ein planvolles Verwaltungshandeln bei der Hilfegewährung, "bei der sich Hilfebedürftige vor Hürden gestellt sehen, die sie in ihrer gegenwärtigen Verfassung nicht bewältigen können", die also das Ausscheiden von Bedürftigen aus dem Leistungsbezug oder die Ab.....
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https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibende_Hilfe
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